Verhinderungspflege
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 - 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege für eine Zeit von bis zu 6 Wochen/ 42 Kalendertage. Für die Verhinderungspflege erhält der Pflegebedürftige bis zu 1.612 €/ Jahr von der Krankenkasse.
Sie können 50% der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege übernehmen.
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege. Sie können zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von
125 €/ Monat bei der Kranken/ Pflegekasse beantragen.
Diese Leistungen können auch angespart werden, sie verfallen nicht am Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres kann man bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch nutzen.
Aufstockung der Verhinderungspflege
gemäß SGB XII § 64 können Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger über eine Aufstockung der Verhinderungspflege informieren und diese dann bei uns in Anspruch nehmen.
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Kombinationsmöglichkeiten
Es ist möglich, die Verhinderungspflege nur mit einem Teil der Kurzzeitpflege (50%) zu kombinieren. Das bedeutet, zu den 1.612 € VHP können noch bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, also insgesamt max. 2.418 €.
2. Kurzzeitpflege mit Ansprüchen aus der Verhinderungspflege kombinieren
Wer dies kombiniert, hat Anspruch auf eine Erhöhung der Kurzzeitpflege von 4 auf max. 8 Wochen. Zu den 1.612 € aus der KZP können hierbei bis zu 100 % aus der Verhinderungspflege zusätzlich hinzukommen. Das bedeutet: ein maximaler Anspruch von 3.224 €.
Die Kurzzeitpflege ist zweiseitig begrenzt. Zeitlich und finanziell
Das bedeutet. Es können in 8 Wochen maximal 3.224 € verbraucht werden.
Zu beachten ist, dass die Dauer des Aufenthaltes / der Betreuung vom entsprechenden Kostensatz der jeweiligen Einrichtung abhängt !!!
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Ab dem Pflegegrad 2 kann eine Betreuung über mehrere Tage komplett über die Verhinderungspflege bei der Krankenkasse abgerechnet
werden.
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zusätzliche Betreuungsleistungen
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Kosten für Heimbewohner ohne die o.g. Leistungen
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Fahrdienst
Wir bieten Ihnen einen Fahrdienst an, welcher Sie von Zuhause abholt und nach Ende des Aufenthaltes wieder Nachhause fährt. Dieser Dienst ist im Umkreis von 150 km möglich und für Kassenzahler kostenlos. Für Selbstzahler berechnen wir einen Betrag von 0,35€/ km.