Einverständniserklärung zur Durchführung eines
PoC-Antigen-Tests
PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care- Antigen-Tests) sollen genutzt werden, um zeitnahe Ergebnisse über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erhalten und die Gefahr der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu reduzieren respektive zu verhindern.
Eine Verpflichtung zur Testung besteht nicht.
Die Durchführung der Testung erfolgt durch geschultes Personal mittels eines Nasen-Rachenabstrichs. Das Ergebnis liegt in der Regel nach ungefähr 10 - 15 Minuten vor.
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle einer positiven Testung Alternativurlaub e.V. das Gesundheitsamt über das Testergebnis namentlich und unverzüglich informieren muss.
In einem Informationsgespräch wurde ich über die Durchführung und die Risiken der Testung aufgeklärt.
Hiermit erteile ich mein Einverständnis zur Durchführung einer PoC-Antigen-Testung nach den Vorschriften der „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)“ in der geltenden Fassung gegenüber Alternativurlaub e.V.
Mein Einverständnis kann ich jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf meines Einverständnisses wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Vor- und Zuname: ______________________________________________________________
(Druckschrift)
Anschrift: ______________________________________________________________
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Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)
© Datenschutzbeauftragter Februar 2021 Alternativurlaub e.V.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke eines PoC-Antigen-Tests
Verantwortlich ist
Alternativurlaub e.V.
Christian Kahlert
Crintizleithen 28
08209 Auerbach
Alternativurlaub@aol.com
Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) folgende Rechte.
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über diesen Umstand sowie über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, so dürfen Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).
Sie haben das Recht, zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DS-GVO im Zusammenhang stehenden Fragen unseren oben genannten Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Art. 38 Abs. 4 DS-GVO).
Beschwerderecht
Sie haben das Recht sich an unsere Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DS-GVO oder eine andere datenschutzrechtliche Vorschrift verstößt (Art. 77 DS-GVO). Unsere Datenschutzaufsichtsbehörde erreichen Sie unter:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Herr Andreas Schurig
Devrientstraße 5, 01067 Dresden
Telefon: +49 (0)351 85471-101
Email: saechsdsb@slt.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO i.V.m. Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 14. Oktober 2020.
Weitere Verarbeitungen können im Einzelfall aus verbundenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten resultieren.
Empfänger Ihrer Daten
Ihre Daten werden nur von Beschäftigten verarbeitet, welche für die entsprechenden Aufgabenerfüllungen zuständig und auf Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies aus gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, beispielsweise nach den Vorschriften des § 7 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an die zuständigen Behörden.
Speicherdauer der Daten
Ihre Einverständniserklärung und die Dokumentation der Tests bewahren wir zu Zwecken der Nachweisführung für 6 Monate auf.
Die Proben werden nach Durchführung und Ergebnisfeststellung vernichtet und entsorgt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Mit Ihrem Einverständnis für einen PoC-Antigen-Test müssen Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen. Im Fall eines positiven Testergebnisses sind wir zur namentlichen Meldung an die zuständige Behörde verpflichtet. Ohne diese Daten können wir keinen Test durchführen.
© Datenschutzbeauftragter Februar 2021 Alternativurlaub e.V.